Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand April 2018

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die zwischen Schneeweiss – Landtechnik – Metallbau, Inhaber Franz Schneeweiß und einem Unternehmer oder Verbraucher abgeschlossen werden (nachfolgendend kurz „Vertragspartner“) und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

2. Vertragsschluss

2.1   Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Planentwürfe sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Angebotslegung durch den Vertragspartner.

2.2   Vertragsabschlüsse kommen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Lieferung und Annahme der Ware bzw Leistungserbringung zustande. Für Express- und Schnellreparaturen sowie Reparaturen und Fertigungen unter € 1.000,00 Auftragswert werden keine schriftlichen Auftragsbestätigungen ausgestellt.

2.3   Mündliche Nebenabreden sind erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1   Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommen etwaige Liefer- und Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.

3.2   Bei Preisänderungen die sich aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (Kollektivverträge, Materialpreise, Zölle, Steuern, Abgaben, etc), zwischen Auftragsbestätigung und Bereitstellung oder Lieferung der Ware oder Leistungserbringung ergeben, sind wir berechtigt, für den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preis bis zur Bereitstellung/Lieferung der Ware/Leistungserbringung gegenüber dem Vertragspartner eine Preisberichtigung, sei es eine Senkung oder Anhebung des Preises, vorzunehmen.

3.3   Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem fachmännischem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollte es nach Auftragserteilung zu unvorhergesehenen, nicht im Vorfeld erkennbaren Erschwernissen kommen, die unvermeidlich und mit Kostenerhöhungen von über 15% des Nettoauftragswertes verbunden sind, verständigen wir unverzüglich den Vertragspartner darüber. Wir unterlassen oder unterbrechen die weitere Auftragsausführung bis der Vertragspartner der Kostenerhöhung zustimmt oder aus diesem Grund vom Vertrag zurücktritt. Für allfällige damit im Zusammenhang stehende Zeitverzögerungen haften wir nicht; die bis zu einem allfällig wegen der Kostenerhöhung erklärten Vertragsrücktritt angefallenen Kosten stellen wir dem Vertragspartner in Rechnung. Bei unvermeidlichen Kostenerhöhungen bis zu 15% vom Nettoauftragswert ist eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres von uns in Rechnung gestellt werden.

3.4   Wir sind berechtigt Anzahlungen zu fordern und in angemessenen Abständen Teilrechnungen zu legen.

3.5   Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den ausgewiesenen Rechnungsbetrag spätestens binnen 8 Tagen nach Warenerhalt bzw Leistungserbringung zu zahlen, außer in der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel.

 

4. Lieferung

4.1   Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Vertragspartner am Sitz von Franz Schneeweiß, Stelzhamerstraße 2, 4880 St. Georgen oder auf dem Versandweg, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Die Versandkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Leistungen werden ebenso am Sitz von Franz Schneeweiß erbracht, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist.

4.2   Die Bereitstellung/Lieferung/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer- bzw Leistungstermin.

4.3   Die Liefer- bzw Leistungsfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie bspw höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen, etc verlängern.

4.4   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch uns auf den Vertragspartner über. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist; der Gefahrenübergang erfolgt in diesem Fall erst mit Übergabe der Ware an den Vertragspartner oder an einen vom Vertragspartner bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist.

4.5   Ist ein Paket bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird. Transportschäden hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

5. Verzug

5.1   Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt gemäß § 456 UGB jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich.

5.2   Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung tritt Terminsverlust ein, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den gesamten noch aushaftenden Betrag sofort fällig zu stellen. Gerät der Vertragspartner mit einer (Teil-)Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bei verschuldetem Verzug, den Nichterfüllungsschaden sowie sonstige mit dem Verzug in Zusammenhang stehende Schäden geltend zu machen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1   Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die Ware in unserem Eigentum.

6.2   Jede Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt nicht, bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn uns der Vertragspartner rechtzeitig vorher den Namen oder die Firma und die Geschäftsanschrift des Dritten schriftlich bekanntgegeben hat. Die Kaufpreisforderung gilt bei Weiterveräußerung bereits jetzt schon als an uns abgetreten und wir sind berechtigt, den Dritten von dieser Abtretung zu verständigen. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des Vertragspartners aufzubewahren.

6.3   Ist der Vertragspartner auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf dessen Kosten abzuholen.

6.4   Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon zu verständigen.

 

7. Gewährleistung

7.1   Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre bzw bei unbeweglichen Sachen drei Jahre, für Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren, dazu gehören auch Vorführ- und Ausstellungsmodelle, beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr (§ 9 KSchG), für Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

7.2   Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw bei Entgegennahme und die erbrachte Werkleistung nach Fertigstellungsanzeige, auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel muss uns der Vertragspartner umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe, schriftlich mit eingeschriebenen Brief anzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Stellt der Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt Mängel fest, so ist er verpflichtet, uns ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Kenntnis bzw nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich mit eingeschriebenen Brief anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert. Es gelten die §§ 377, 378 UGB.

7.3   Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten. Die zwingende Haftung nach § 9a KSchG bleibt davon unberührt.

7.4   In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen.

7.5   Bei Verbesserung oder Austausch können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so tragen wir die Gefahr der Übersendung.

7.6   Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist (§ 8 KSchG).

7.7   Ist der Vertragspartner Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB gegenüber uns ausgeschlossen.

 

8. Schadenersatz und Haftung

8.1   Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit.

8.2   Wir haften nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn und unsere Haftung ist der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.3   Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

8.4   Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.

8.5   Ein dem Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

8.6   Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist ausgeschlossen.

8.7   Ein Schadenersatzanspruch gegen uns kann nur innerhalb von sechs Monaten nach dem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.8   Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leisten wir nach den zwingenden gesetzlichen Vorgaben Schadenersatz.

 

9. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

 

10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

10.1  Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen.

10.2  Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

10.3 Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

 

11.   Urheberrecht

Sämtliche Rechte an von uns gezeichneten Plänen, Vorlagen oder Vorschlägen bleiben in unserem Eigentum und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag mit uns zustande kommt, sind bereits übergebene Pläne, Vorlagen oder Vorschläge an uns zurückzugeben oder zu vernichten und dürfen nicht benutzt werden.

 

12.   Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

 

13. Vereinbarter Erfüllungsort, Gerichtsstand

13.1  Erfüllungsort ist der Sitz von Franz Schneeweiß.

13.2  Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Vertragspartner und uns bzw mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Franz Schneeweiß, ausgenommen davon sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

 

14. Rechtswahl

14.1  Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.

14.2  Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.

 

15. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

 

Hier finden Sie uns

Schneeweiss - Landtechnik - Metallbau
Stelzhamerstraße 2

4880 Sankt Georgen im Attergau

Kontakt

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